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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge mit RED Touristik GmbH


Nachfolgende Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der RED Touristik GmbH, Stuttgarter Straße 12, 86154 Augsburg, nachstehend „RED Touristik“ abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von „RED Touristik“ und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden, vorvertraglichen Informationen von „RED Touristik“ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von „RED Touristik“  vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von „RED Touristik“ vor, an das „RED Touristik“ für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit „RED Touristik“ bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist „RED Touristik“ die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c) Die von „RED Touristik“ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von „RED Touristik“ erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde „RED Touristik“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch „RED Touristik“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird „RED Touristik“ dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von „RED Touristik“ erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von „RED Touristik“ im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde „RED Touristik“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. „RED Touristik“ ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von „RED Touristik“  beim Kunden zu Stande.

1.4. „RED Touristik“  weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. „RED Touristik“ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.


2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl „RED Touristik“ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist „RED Touristik“  berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „RED Touristik“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „RED Touristik“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. „RED Touristik“ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „RED Touristik“ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „RED Touristik“ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „RED Touristik“ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „RED Touristik“ unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert „RED Touristik“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „RED Touristik“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von „RED Touristik“ unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. „RED Touristik“ hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei „RED Touristik“ wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Storno-Staffel 1: Reisen mit mindestens einer Übernachtung:
bis zum 32. Tag vor Reisebeginn: 0%
ab dem 31. Tag vor Reisebeginn: 40 %
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 60 %
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 70 %
bei Nichtantritt am 1. Reisetag: 90 %
des Gesamtreisepreises, mind. jedoch € 30,- p. P.

Storno-Staffel 2: Reisen mit Eintrittskarten für Musical, Oper, Operette, Konzerte oder sonstige Bühnenaufführungen:
bis zum 32. Tag vor Reisebeginn: 20 %
ab dem 31. Tag vor Reisebeginn: 40 %
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 60 %
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 70 %
bei Nichtantritt am 1. Reisetag: 90 %
des Gesamtreisepreises, mind. jedoch € 30,- p. P.

Storno-Staffel 3: Tagesreisen ohne Übernachtung und ohne Eintrittskarten für Musical, Oper, Operette, Konzerte oder sonstige Bühnenaufführungen:
bis zum 32. Tag vor Reisebeginn: 0%
ab dem 31. Tag vor Reisebeginn: 20 %
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn: 70 %
bei Nichtantritt am Reisetag: 70%
des Gesamtreisepreises.

4.2.1. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

4.2.2. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführten Pauschale sei.

4.2.3. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziff  4.1. - 4.3. entsprechend angewandt.

4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von „RED Touristik“ geforderte Entschädigungspauschale.

4.4. „RED Touristik“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit „RED Touristik“ nachweist, dass „RED Touristik“ wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist „RED Touristik“  verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5. Ist „RED Touristik“  infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat „RED Touristik“ unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von „RED Touristik“  durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „RED Touristik“ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5. Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil „RED Touristik“ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann „RED Touristik“ bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zum 32. Tag vor Reisebeginn gemäß vorstehender Regelung € 30,- pro betroffenem Reisenden.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1. „RED Touristik“ kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von „RED Touristik“ beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) „RED Touristik“  hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) „RED Touristik“  ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von „RED Touristik“ später als 20 Tage vor Reisebeginn ist bei Reisen mit mindestens einer Übernachtung unzulässig.

e) Bei Tagesreisen ohne Übernachtung kann ein Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 48 Stunden vor Reisebeginn erfolgen.

6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend.

6.3. Bei allen Reisen der "RED Touristik" gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. „RED Touristik“  kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von „RED Touristik“ nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von „RED Touristik“  beruht.

7.2. Kündigt „RED Touristik“, so behält „RED Touristik“ den Anspruch auf den Reisepreis; „RED Touristik“ muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die „RED Touristik“ aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

8.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat „RED Touristik“ oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von „RED Touristik“  mitgeteilten Frist erhält.

8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit „RED Touristik“ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von „RED Touristik“  vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von „RED Touristik“  vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „RED Touristik“  unter der mitgeteilten Kontaktstelle von „RED Touristik“  zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „RED Touristik“  bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von „RED Touristik“  ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er „RED Touristik“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von „RED Touristik“ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und „RED Touristik“  können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich „RED Touristik“, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber „RED Touristik“  geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

10. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

10.1. „RED Touristik“  informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist „RED Touristik“ verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald „RED Touristik“ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird „RED Touristik“ den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird „RED Touristik“  den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist über ec.europa.eu/transport/modes/air/ safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von „RED Touristik“ einzusehen.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. „RED Touristik“ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „RED Touristik“ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.3. „RED Touristik“  haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde „RED Touristik“ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „RED Touristik“ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. „RED Touristik“ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „RED Touristik“ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. „RED Touristik“  weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und „RED Touristik“  die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können „RED Touristik“ ausschließlich an deren Sitz verklagen.

12.3. Für Klagen von „RED Touristik“  gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „RED Touristik“ vereinbart.

Reiseveranstalter / Sitz der Gesellschaft:

RED Touristik GmbH
Stuttgarter Str. 12
86154 Augsburg

Tel. 0049 821 33 0 99
Fax 0049 821 33 0 60

info@red-touristik.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Johannes Bögler, Bernard Bögler

Registergericht Augsburg, HRB 19559

Stand dieser Fassung: Februar 2024

 

Informationen für Reisende bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB

Bei der Ihnen auf unseren Inernet-Seiten angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte für Pauschalreisen in Anspruch nehmen. RED Touristik trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise und haftet für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Zudem verfügt RED Touristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung Ihrer Zahlungen und zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von RED Touristik. Ihre Zahlungen sind gemäß § 651 r BGB versichert bei: tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 244 288 0. Policen Nr. 1130490020 (2018).  

Sie erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

RED Touristik händigt Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss (max. 5 Werktage) eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) aus. Diese enthält Angaben über Reisepreis, Zahlungsmodalitäten und die Merkmale der Reise (Reiseziel und Reisetermin, ggf. Angaben zu Zimmerart und Verpflegung), Datum, Zeit und Ort der Abreise, Tag der Rückkehr. Weitere Angaben zu den im Reisepreis enthaltenen Leistungen (Eintritte, Ausflüge, Getränke, Bettensteuern etc.) sowie Details zum Zeitpunkt der Rückkehr entnehmen Sie bitte unserer Reiseausschreibung, die Ihnen in gedruckter Form (Katalog) oder digitaler Form (www.red-touristik.de) vorliegt.

Bezahlung: Ihre Reise können Sie bequem bar oder per Lastschrift bezahlen. Bei Überweisungen auf unser Konto (Bankverbindung siehe Reisebestätigung) geben Sie bitte Vorgangsnummer, Reiseziel und Reisedatum an. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

Sie erhalten Kontaktdaten und insbesondere eine Telefon-Nummer, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Ihrem Reisebüro in Verbindung setzen können. Mit Ihren Reiseunterlagen, die bei allen Reisen mit mindestens einer Übernachtung spätestens 10 Tage vor Reisebeginn übersandt werden, wird Ihnen eine Notfall-Telefonnummer genannt, die Sie auch für Probleme während der Reise kontaktieren können. Erster Ansprechpartner unterwegs ist aber zunächst immer Ihr Busfahrer oder unsere Reiseleitung. RED Touristik leistet Ihnen Beistand, wenn Sie sich in Schwierigkeiten befinden.

Für unsere Reisen genügt für Bürgerinnen und Bürger von EU-Staaten ein gültiger Personalauseis oder Reisepass. Bitte beachten Sie, dass auch mitreisende Kinder eigene Reisedokumente benötigen. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Für Reisende aus Staaten außerhalb der EU ist eine generelle Information zum Grenzübertritt wegen der Vielzahl der Aufenthaltstitel nicht möglich. In Einzelfällen müssen Reisende aus Nicht-EU-Staaten daher den Rat von Botschaften oder Konsulaten der bereisten Länder einholen. 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über gesundheitspolizeiliche Formalitäten an Ihrem Reiseziel zu informieren. Nutzen Sie bitte auch die Beratung durch Gesundheitsämter und reisemedizinisch erfahrene Ärzte.

Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung gültiger Reisepapiere oder wissentlich verschwiegene gesundheitliche Probleme), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.

Unsere Reisen sind für Reisende mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Ein selbständiges Aufsuchen des Sitzplatzes im Reisebus muss ohne Hilfsmittel und Unterstützung gewährleistet sein. Rollstühle und Rollatoren können von uns im Kofferraum der Reisebusse nur dann transportiert werden, wenn Sie sich auf das Format eines größeren Koffers zusammenlegen lassen. Gerne können Sie unsere Fahrzeuge nach Terminvereinbarung besichtigen, um sich umfassend zu informieren. Bitte beachten Sie, dass langes Sitzen im Bus, Stadtrundgänge und Zugänge zu Sehenswürdigkeiten an Reisende mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen gesundheitlichen Problemen hohe Anforderungen stellen.

Für alle unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist RED Touristik berechtigt, die Reise spätestens bis 20 Tage vor dem Reisetermin abzusagen. Bei 1-Tages-Reisen ohne Übernachtung kann die Absage bis zu 48 Stunden vor Abreise erfolgen. Die Absage kann mündlich, telefonisch oder schriftlich (Email oder Briefpost) erfolgen. Sollten Sie eine angebotene Ersatzreise nicht akzeptieren, erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen ohne Abzüge zurück.

Sonderwünsche lassen Sie sich bitte als „unverbindlichen Kundenwunsch“ in Ihrer Reisebestätigung eintragen. Aufpreispflichtige Sonderwünsche und Zusatzleistungen werden nach Einholen Ihrer Zustimmung verbindlich für Sie gebucht und an Sie berechnet.

Reisemängel zeigen Sie bitte während der Reise unverzüglich an – bei Ihrem Fahrer, Ihrer Reiseleitung oder direkt beim Hotel. Für den Fall, dass während Ihrer Reise kein Ansprechpartner zur Verfügung steht bzw. keine Abhilfe geschaffen wird, erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen eine Notfall-Telefonnummer, an die Sie sich unverzüglich während der Reise zur Mängelanzeige wenden. Sollten Mängel nicht abgestellt werde, so lassen Sie sich dies bitte vor Ort bestätigen und dokumentieren Sie die Mängel nach Möglichkeit mit Bild und/oder Tonaufnahmen. Vor der einseitigen Kündigung des Reisevertrags durch den Reisenden während der Reise (§ 651e BGB) ist eine angemessen Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie Anspruch auf Preisminderung, wenn Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Erfolgt während der Reise keine Mängelanzeige, können Ihre Ansprüche ggf. nicht oder nur teilweise anerkannt werden.

Sie können Ihre Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Sie können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise durch RED Touristik erheblich geändert wird.

Sie können bei Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen.

Zudem können Sie jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Ihre persönlichen Daten verarbeiten wir unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung nur zweckgebunden zur Abwicklung der von Ihnen gebuchten Reise. Es werden nur diejenigen Daten erhoben, die für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Buchung und Ihrer Reise nötig sind. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Ihrer Reise und unter Beachtung der sog. „Datensparsamkeit“ für solche Daten, die für den jeweiligen Empfänger nötig sind (z.B. Hotels, Fährgesellschaften, Botschaften). Sie können jederzeit von RED Touristik Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten oder sogar deren Sperrung verlangen.  

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen, die Ihnen vorliegen. Bei Verlust der Allgemeinen Reisebedingungen können diese jederzeit bei uns formlos angefordert werden. Zusätzlich sind sie unter www.red-touristik.de jederzeit einsehbar.

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Allianz Global Assistance, AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim bei München. Bei Buchung einer Reiseversicherung erhalten Sie von uns eine Versicherungspolice mit allen Leistungen und Notfall-Nummern. Die Versicherungsprämie ist unmittelbar bei Abschluss der Versicherung fällig.

RED Touristik GmbH        Tel. 0049 (0)821 33 0 99
Stuttgarter Str. 12              info@red-touristik.de
D-86154 Augsburg            www.red-touristik.de

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